Teilnahmebedingungen

Zugelassen werden ausschließlich Bewerbungen und Texte, die

  • über die PAN-Webseite erfasst, bzw. hochgeladen werden
  • in deutscher Sprache verfasst sind
  • eindeutig einem phantastischen Genre zugehörig sind
    (Ein Genre-Mix ist möglich, der Schwerpunkt sollte aber deutlich auf dem Phantastischen liegen. Das phantastische Element darf nicht nur der Dekoration dienen.)
  • einer der vier Kategorien eindeutig zugeordnet werden (Die Jury prüft gegebenenfalls die Berücksichtigung für eine andere Kategorie.)
  • folgende kategoriespezifischen Kriterien erfüllen
    • Debüt
      • Romanprojekt geplant auf mindestens 230 Normseiten
      • Keine vorherige Romanveröffentlichung (min. 230 Normseiten), auch nicht in einem anderen Genre. Jegliche Veröffentlichung unter 230 Normseiten sowie Sachbücher und wissenschaftliche Arbeiten sind hiervon ausgenommen.
    • Roman
      •  Romanprojekt geplant auf mindestens 230 Normseiten
    • Kinder- und Jugendbuch
      • Romanprojekt geplant auf mindestens 80 Normseiten (dem Lesealter angepasst)
      • Eine genaue Zielgruppe zwischen 6-17 Jahre muss klar definiert sein (z.B. 6-8, 10-14, etc.) All Age und New Adult-Texte gehören ausdrücklich nicht in diese Kategorie.
    • Horror
      • Romanprojekt geplant auf mindestens 230 Normseiten
      • Eindeutig einem Horror-Subgenre zuzuordnen.
  •  folgende vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare / Dokumente enthalten:
    • Online-Bewerbungsformular
    • Exposé
      • anonymisiert
      • max. 3 Normseiten
      • Titel und Projekt-Code auf jeder Seite in der Kopfzeile enthalten
      • Datei im pdf-Format
      • Dateiname/-benennung entspricht Code_Expose_Titel
      • Enthält keine zusätzlichen Elemente wie Karten, Fotos, Charakterbilder o.Ä.
      • enthält alle Angaben gemäß unserer Vorlage
    • Leseprobe des Textes, an dem im Rahmen des Stipendiums gearbeitet werden soll
      • anonymisiert
      • max. 25 Normseiten
      • Titel und Projekt-Code auf jeder Seite in der Kopfzeile enthalten
      • Datei im pdf-Format
      • Dateiname/-benennung entspricht Code_Leseprobe_Titel
      • Enthält keine zusätzlichen Gimmicks wie Karten, Fotos, Seitenzier, Charakterbilder o.Ä.
    • deren Projekt-Code nur Zahlen und Buchstaben enthält (keine Umlaute und/oder Sonderzeichen)

 

Ausgeschlossen werden Texte, die

  • vor dem 16.03.2024 0:00 Uhr oder nach dem 15.05.2024 23:59 Uhr eingereicht werden
  • bereits in einem früheren Jahr zum Stipendium eingereicht wurden
  • mit Hilfe von KI verfasst wurden
  • bereits ganz oder teilweise in irgendeiner Form veröffentlich wurden. (Der Text darf bereits bei Agenturen und/ oder Verlagen angeboten worden sein.)
  • Folgeband einer Reihe sind (ausschließlich Auftaktbände sind erlaubt)
  • Folgende Elemente enthalten:
    • Gewaltverherrlichung
    • Diskriminierung (z.B. Rassismus, Sexismus)
    • Hoher Erotikanteil
 

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind folgende Gruppen:

  • nicht volljährige Personen
  • der aktuelle Vorstand des Phantastik-Autoren-Netzwerks (PAN) e.V.
  • die Mitglieder der aktuellen Jury (sowie deren Angehörige) und des Stipendium-Büros
  • frühere Stipendiat*innen

 

Grundsätzliches:

  • Texte mit diversen Inhalten und Figuren werden ausdrücklich begrüßt.
  • Die Formalkriterien wurden so gewählt, dass sie einen fairen Wettbewerb ermöglichen und Jury sowie Stipendium-Büro die Abwicklung vereinfachen.
  • Jede Einsendung wird so schnell wie möglich vom Stipendium-Büro bestätigt.  Sollte nach 14 Tagen keine Antwort gekommen sein, bitten wir um Meldung beim Stipendium-Büro.
  • Einsendungen, die unseren Vorgaben nicht entsprechen, können von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Bei Ablehnung einer Bewerbung aufgrund formeller Mängel (z.B. keine Normseiten, fehlende Verblindung) kann eine Bewerbung einmalig bis Ende der Frist nachgebessert und korrekt neu eingereicht werden.
  • Bei Ablehnung einer Bewerbung aufgrund inhaltlicher Kriterien (z.B. gewaltverherrlichende Darstellungen, rechtsradikales Gedankengut) ist keine Nachbesserung und erneute Einsendung möglich.
  • Die Auswahl der Jury ist verbindlich, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Wir weisen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass das Stipendiums-Büro nicht immer unverzüglich antworten kann. Gerade in den letzten Tagen der Bewerbungsfrist gehen erfahrungsgemäß die meisten Einsendungen ein. Es kann nicht erwartet werden, dass in diesen Tagen zeitnah oder rechtzeitig vor Ablauf der Frist Rückmeldung zu eventuellen Mängeln gegeben werden kann. Darum sendet rechtzeitig ein, um die Chance der Nachbesserung ggf. nutzen zu können.
  • Die Stipendiat*innen erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihnen während des Zeitraums der Förderung ein Mitglied des Vereins/der Jury als Mentor*in zur Seite gestellt wird.
  • Die Stipendiat*innen erklären sich außerdem damit einverstanden, dass ihr Projekt auf der Website des Vereins und in den vereinseigenen Pressemitteilungen durch den Verein vorgestellt wird. Des Weiteren erklären sie sich bereit, an für die Website (und Social Media Plattformen) des Vereins geplanten Online-Interviews mitzuwirken. Für das Folgejahr des Stipendiums beabsichtigt der Verein, eine Projektpräsentation der prämierten Werke auf einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung (z.B. der Leipziger Buchmesse, der Frankfurter Buchmesse o.ä.) durchzuführen. Die Stipendiat*innen erklären sich zu einer Teilnahme an dieser Veranstaltung bereit und erhalten in diesem Rahmen einen Zuschuss zu den Anreisekosten (2. Klasse Deutsche Bahn) und eine Übernachtung (bis maximal 200 €). Ein Anrecht auf diesen Passus kann nicht abgeleitet werden.
  • Außerdem verpflichten sich die Stipendiat*innen, im Falle der Veröffentlichung des geförderten Projektes folgenden Hinweis in ihr Buch aufzunehmen: „Dieses Buch wurde gefördert durch ein Stipendium des Phantastik Autoren Netzwerks (PAN) e. V.“ Zu diesem Zweck darf das Logo des Vereins genutzt werden.
  • PAN behält sich vor, eingereichte Beiträge auf die Nutzung von ChatGPT oder ähnlichen KIs zu prüfen, eindeutige Nachweise zur konventionellen Erstellung der Projekte anzufordern und im Zweifelsfall Einsendungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein nachträgliches Erlangen der Kenntnis von der Nutzung ebensolcher KIs in der Erstellung der Einsendungen kann zu einem rückwirkenden Ausschluss bis hin zur Aberkennung eines bereits zugeteilten Stipendiums und dessen Rückzahlung führen.